Wir pflegen Sie mit Herz und Können

Unsere Pflegekräfte betreuen jeden Patienten nach neuesten pflegerischen und medizinischen Erkenntnissen - und mit viel menschlicher Wärme.

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Grundpflege
  • Ganzwaschung / Teilwaschung
  • Duschen, Baden
  • Transfer in den Rollstuhl, ins / aus dem Bett
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • spezielles Lagern
  • Mobilisation
  • Einfache-/ Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Verabreichung von Sondennahrung
  • Hilfe beim Verlassen/Aufsuchen der Wohnung
  • Zubereitung einfacher Mahlzeiten/ warmer Mahlzeiten
  • Einkauf/Besorgungen
  • Waschen, Bügeln, Reinigen
  • Bett beziehen
  • Beheizen

In einem pflegerischen Notfall sind wir für unsere Patienten rund um Uhr unter der ihnen mitgeteilten Notrufnummer erreichbar. In medizinischen Notfällen muss jedoch ein Arzt informiert werden.

Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen kostenlos bei der Antragsstellung an die Pflegekasse, falls Sie noch in keinem Pflegegrad eingestuft sind.

 

Behandl. Pflege
  • Blutzuckermessung / Blutdruckmessung
  • Insulin Injektionen
  • subkutan Injektionen, subkutane Infusionen
  • i.m. Injektionen
  • Infusionsüberwachung
  • Katheterisieren der Harnblase
  • Verbandswechsel
  • Kompressionsstrümpfe anziehen/ausziehen, Kompressionsverbände anlegen
  • Dekubitusbehandlung
  • Magensondenversorgung
  • Stomaversorgung ( Colostoma, Tracheostoma )
  • Medikamente richten und verabreichen
  • Einläufe, Klysma, Klistiere

Für diese Leistungen benötigen wir eine „Ärztliche Verordnung“, die wir vorab bei der Krankenkasse zur Genehmigung einreichen müssen. Wir können dann auch die Leistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Diese berechnet den Patienten die gesetzliche Zuzahlung für die ersten 28 Einsätze im Jahr und pro Verordnung eine Gebühr von zurzeit 10 Euro.

Verhinderungspflege
Ist eine private Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht in der Lage die Pflege durchzuführen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Diese muss bei der Pflegekasse vorab beantragt werden. Fragen Sie uns, wir sind gerne bei der Antragstellung behilflich.

Voraussetzung: Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2 und es muss durch die Angehörigen bereits eine Mindestpflegezeit von 6 Monaten erbracht worden sein.

Wird die Verhinderungspflege durch eine zugelassene Sozialstation oder einen anderen Pflegedienst erbracht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für bis zu 1612 € jährlich, jedoch nicht mehr als die tatsächlich angefallenen Kosten. Die Verhinderungspflege kann auch über das Jahr verteilt genommen werden. Wird der Betrag im Kalenderjahr nicht vollständig aufgebraucht, verfällt der Rest zum Jahresende.

Zusätzlich kann zur Verhinderungspflege noch bis zu 50% des Leistungsbetrages für nicht in Anspruch genommene Kurzzeitpflege genutzt werden (bis zu 806 Euro).

Betreuung

Betreuung von Demenz- und Alzheimer Patienten nach § 45b SGB XI

Pflegende Angehörige sind enormen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Um diesen gewachsen zu bleiben, müssen die Pflegepersonen auch auf ihr eigenes Wohlergehen achten und sollten sich ab und zu eine Auszeit nehmen.

Alle Patienten die in einen Pflegegrad eingestuft sind, erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag von 125 Euro (ab Pflegegrad 2 wird dieser Betrag zusätzlich zum Pflegegeld gewährt).
Wird der Betrag in einem Jahr nicht ganz aufgebraucht, kann der Rest auf das nächste erste Halbjahr übertragen werden.

Der Entlastungsbetrag kann unter anderem auch für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuung verwendet werden. Bei der häuslichen Betreuung werden die Patienten entsprechend ihren Bedürfnissen individuell betreut, d.h. es werden, falls gewünscht, kleine Spaziergänge unternommen, alte Fotos angeschaut, aus der Zeitung oder Büchern vorgelesen, Gesellschaftsspiele gespielt oder Gespräche geführt.

Zudem bieten wir jeweils in Rosenfeld und Schömberg einen Betreuungsnachmittag an, der normalerweise in 14-tägigem Rhythmus am Donnerstagnachmittag stattfindet. Neben einer gemütlichen Kaffeerunde stehen hier auch Singen, Spielen, Bewegungsübungen und jahreszeitliche Feste auf dem Programm.

Familienpflege

Hilfe für Familien mit Kindern bis 12 bzw. 14 Jahren

Es gibt viele Gründe, warum eine Familie zeitweise Hilfe im Alltag und bei der Versorgung der Kinder und des Haushalts benötigen kann:

  • Erkrankung des Haushalt führenden Elternteils mit oder ohne Krankenhausaufenthalt
  • Kuren und Rehabilitation
  • Risikoschwangerschaften, nach einer Entbindung oder bei Mehrlingsgeburten
  • Pflege von Kindern mit chronischer Erkrankung oder Behinderung
  • starker Belastung, Überforderung oder bei psychischen Erkrankungen
  • Trennung der Eltern
  • Tod eines Elternteils

In solchen Notfällen können Familien mit Kindern unter 12 bzw. 14 Jahren die Hilfe einer Familienpflegerin erhalten.

Wir haben mit unserer Familienpflegerin, Frau Jutta Landenberger, eine qualifizierte Fachkraft, die zu Ihnen nach Hause kommt und nach Bedarf und in Absprache mit Ihnen folgende Hilfe leisten kann:

  • Versorgung der Kinder – alters entsprechende Betreuung und Beschäftigung,
    sowie Hilfe bei den Schulaufgaben
  • Haushaltsführung (Kochen, Wäschepflege, Reinigung der Wohnung, evtl. Einkaufen)
  • Pflege von Säuglingen, sowie erkrankten oder behinderten Kindern

Das Angebot der Familienpflege richtet sich an alle hilfebedürftigen Familien, unabhängig
von ihrer wirtschaftlichen oder sozialen Situation, ihrer Nationalität oder Religion.

Die Kosten werden je nach Situation oder Grund des Einsatzes, auf Antrag, von den Krankenkassen, den Rentenversicherungsträgern oder den Sozial- bzw. Jugendämtern übernommen. Die Krankenkassen berechnen die gesetzliche Zuzahlung.

Wir helfen Ihnen gerne!
Unsere Einsatzleitung der Familienpflege, Frau Margrit Ruf, ist bei der Klärung der Finanzierung und der Antragstellung gerne behilflich.

Hauswirtschaft
  • Waschen/Bügeln/Reinigen
  • Bett beziehen
  • Einkauf / Besorgungen
  • Zubereitung einfacher-/ warmer Mahlzeiten
  • Nach Absprache ist eventuell auch eine Begleitung zum Arzt usw. möglich
Beratung
  • Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI.

Wenn Sie einen Angehörigen privat pflegen, sind ab Pflegegrad 2 die Beratungsbesuche durch eine Sozialstation oder anerkannten Pflegedienst gesetzlich vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 2 und 3 ein Mal pro Kalenderhalbjahr, bei Grad 4 und 5 ein Mal pro Quartal. Bei Pflegegrad 1 ist es nicht vorgeschrieben, kann jedoch auf Wunsch auch in Anspruch genommen werden.

  • Kurse für häusliche Krankenpflege.

Für pflegende Angehörige und Interessierte führen wir, in Zusammenarbeit mit der AOK, gelegentlich Kurse für häusliche Krankenpflege durch. Die Termine werden rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

  • Pflegeberatung während der Pflege.

Hier beraten wir Sie über Möglichkeiten, Maßnahmen und Alternativen zur jeweiligen Pflegesituation.

  • Beratung und Hilfe zur Beantragung von Pflegegeld oder zum Antrag auf Höherstufung.
  • Vermittlung von Hausnotruf.
  • Vermittlung von Fußpflege.
  • Vermittlung von Essen auf Rädern.
  • Vermittlung von Sterbe- und Trauerbegleitung durch Hospizgruppen
Tagespflege

Tagespflege im historischen Ursulahaus in Rosenfeld

Seit Mai 2011 betreiben wir eine Tagespflegeeinrichtung im historischen Ursulahaus in Rosenfeld.

Für die Tagesgäste bedeutet der Besuch der Tagespflegeeinrichtung Gemeinsamkeit statt Einsamkeit. Wir beginnen mit einem gemeinsamen Frühstück. Danach folgt Beschäftigung, Vorlesen, Singen, Bewegungsspiele und vieles mehr.
Nach dem gemeinsamen Mittagessen ist in unseren gemütlichen Ruheräumen die Möglichkeit sich zurückzuziehen.
Am Nachmittag gibt es Kaffee und Kuchen und um 16.30 werden die Tagesgäste wieder zurück gebracht.

Gerne nehmen wir Anmeldungen entgegen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne auch über die Möglichkeiten der Finanzierung.

Seit 2015 ist die Inanspruchnahme der Tagespflege eine eigenständige Leistung ohne Anrechnung auf ambulante Sachleistungen und Geldleistungen.

Sie können nach vorheriger Anmeldung die Einrichtung auch gerne vorab besichtigen oder einen Schnuppertag bei uns verbringen.

Kontakt:
Tagespflege
der Sozialstation Oberes Schlichemtal – Rosenfeld gGmbH
Frauenberggasse 7
72348 Rosenfeld

Tel.: 07428 / 945 0899
Fax: 07428 / 945  0333
Mail: kontakt@sozialstation-tagespflege.info